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Das Schieben des Fahrrades ist nach der Rechtsprechung im kein „Führen des Fahrzeuges“, sodass Du dein Fahrrad auch im alkoholisierten Zustand grundsätzlich nach Hause schieben darfst. ABER: Auch hier gibt es natürlich Ausnahmen. Bist Du derart alkoholisiert, dass Du dich kaum auf den Beinen halten kannst und beispielsweise zusammen mit dem Rad auf die Fahrbahn fällst, stellst Du nicht nur für dich selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr dar. Eine solche Situation kann im schlimmsten Fall zu einem Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr führen. Gem. § 315b StGB kann dies eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis als auch möglicherweise die Verpflichtung zur Absolvierung einer MPU.#Verkehrsrecht #Fahrrad #Promille #Promillegrenze #FahrUntauglichkeit #Bußgeld #MPU #Fahrerlaubnis #Führerschein #Anwalt #rechtsanwalt
Duration: 33 sPosted : Mon, 10 Jul 2023 16:52:54Views
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