Zum Atemalkoholtest kann die Polizei dich nicht zwingen Zur Teilnahme am Atemalkoholtest, also zum Pusten ins Alcotest-Gerät, bist du als Auto- oder Fahrradfahrer gesetzlich nicht verpflichtet. Wenn du mitmachst – zum Beispiel, weil du keinen Alkohol getrunken und dir somit nichts vorzuwerfen hast – geschieht das freiwillig. Wenn du den Test ablehnst, begehst du also keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Allerdings kann die Polizei bei ausreichendem Verdacht einen Bluttest anordnen – und den darfst du dann nicht verweigern.#Polizei #Polizeikontrolle #Polizist #Verkehrskontrolle #Alkohol #AtemAlkohol #pusten #Anwalt #Rechtsanwalt #sogehtrecht